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LANDTAG DES SAARLANDES

13. Wahlperiode Drucksache 13/1905 (13/1790)

20.05.2008

A N T W O R T

zu der

Anfrage des Abgeordneten Hubert Ulrich (B90/Grüne)

betr.: Einhaltung der Hilfsfrist bei der Notfallrettung

nVorbemerkung des Fragestellers:

Gemäß § 6 Absatz 3 des saarländischen Rettungsdienstgesetzes (SRettG) ist die Notfallrettung so zu planen, dass an einer öffentlichen Straße gelegenen Notfallort innerhalb einer Hilfsfrist von zwölf Minuten erreicht werden und die Hilfsfrist grundsätzlich in 95 vom Hundert aller an einer öf-fentlichen Straße zu erwartenden Notfalleinsätze eingehalten werden kann.

Vorbemerkung der Landesregierung:

Durch Artikel 1 des Gesetzes zur Änderung des Saarländischen Rettungsdienstgeset-zes (SRettG) vom 9. Juli 2003 (Amtsbl. S. 2140) wurde mit Wirkung vom 1. Januar 2004 eine Regelung zur Hilfsfrist in das SRettG eingefügt. Nach § 6 Abs. 3 Satz 1 SRettG ist die Notfallrettung so zu planen, dass ein geeignetes Rettungsmittel jeden an einer öffentlichen Straße gelegenen Notfallort innerhalb einer Hilfsfrist von zwölf Minu-ten erreichen kann und die Hilfsfrist grundsätzlich in 95 v.H. aller an einer öffentlichen Straße zu erwartenden Notfalleinsätze eingehalten werden kann. Nach § 6 Abs.3 Satz 3 SRettG umfasst die Hilfsfrist den Zeitraum vom Eingang einer Notfallmeldung bei der zuständigen Rettungsleitstelle bis zum Eintreffen eines geeigneten Rettungsmittels am Notfallort. Nach der Übergangsregelung in § 24 Abs. 7 SRettG waren die planerischen und organisatorischen Maßnahmen zur Erreichung der Hilfsfrist von zwölf Minuten in § 6 Abs. 3 SRettG bis zum 31. Dezember 2005 abzuschließen.

Die Hilfsfrist ist ein Kriterium für die Rettungsdienstplanung. Sie definiert den Ausbaustand der bedarfsgerechten rettungsdienstlichen Standortinfrastruktur, begründet aber keine subjektiven Rechte. Nach der Begründung zur Novelle des SRettG im Jahre 2003 (Landtags-Drucksache 12/879) zu § 6 Abs. 3 SRettG, muss der Rettungszweck-verband in seine Vorhaltung eingreifen, wenn das Sicherheitsniveau im Jahresverlauf 90 v.H. unterschreitet (Interventionspunkt).

Ausgegeben: 20.05.2008 (19.02.2008)

In wie vielen Fällen der Notfallrettung konnte in den Jahren 2003 bis 2006 in der Praxis eingehalten werden (Bitte aufgeschlüsselt nach Landkreisen)

Zu Frage 1:

Nach Einfügung der Hilfsfrist in das SRettG mit Wirkung vom 1. Januar 2004 und mit Blick auf die Übergangsregelung bis zum 31. Dezember 2005 musste vom Rettungszweckverband als neuem Träger erst die technische Infrastruktur zu ihrer Dokumentation in der Rettungsleitstelle geschaffen werden. Der Zeitpunkt des Beginns der Hilfsfrist (1. Klingelzeichen in der Leitstelle) konnte durch die Beschaffung einer neuen Telefonanlage und deren Integration in das Einsatzleitsystem ab 2006 dokumentiert werden. Deshalb liegen erst für das Jahr 2007 valide Daten vor.

Im Jahre 2007 betrug die durchschnittliche Hilfsfrist unter Zugrundelegung aller ausgewerteten Einsätze und Einsatzzeiten 11 Minuten und 2 Sekunden je Notfalleinsatz. In die Auswertung waren insgesamt 47.536 Einsätze einbezogen.

Bei vorliegendem Ergebnis ist zu beachten, dass nach wie vor Einsätze in der statistischen Auswertung enthalten sind, die die Hilfsfrist verschlechtern, aber eigentlich nicht in die Berechnung einbezogen werden dürften, da sie nicht unter die gesetzlichen Planungsparameter zu subsumieren sind. So können beispielsweise Einsatzziele, die nicht an einer öffentlichen Straße gelegen sind (z.B. Notfälle im Forst) mangels separatem Erfassungsmerkmal nicht aus dem Datenbestand herausgerechnet werden. Zum anderen basieren die derzeitigen auswertbaren Zeitintervalle bezüglich des Ausrückens aus der Rettungswache bis hin zum Eintreffen am Einsatzort auf der Grundlage der manuellen Eingabe des Rettungsdienstpersonals mittels Auslösen entsprechender Funkstati. Dass hierbei unter Einsatzbedingungen Fehler (durch Nichtdrücken der Statustaste) erfolgen, die sich ebenfalls verschlechternd auf die Angabe der Hilfsfrist auswirken, muss berücksichtigt werden.\\r\\nDie prozentuale Aufschlüsselung der Notfalleinsätze mit eingehaltener Hilfsfrist nach Gemeindeverbänden für das Jahr 2007 stellt sich nach Angaben des Rettungszweckverbandes demnach wie folgt dar:

Gemeindeverband Anteil der Notfalleinsätze mit eingehaltener Hilfsfrist

Regionalverband Saarbrücken 77,65 v.H.
Saarpfalz-Kreis 76,95 v.H.
Landkreis Neunkirchen 75,05 v.H.
Landkreis Merzig-Wadern 69,59 v.H.
Landkreis Saarlouis 68,23 v.H.
Landkreis St. Wendel 63,16 v.H.
Saarland gesamt 75,97 v.H.

Maßnahmen zur Optimierung und Sicherstellung der Notfallrettung sind in der Antwort zu Frage 2 ausführlich dargestellt.

Falls die Hilfsfrist in einzelnen Landkreisen in weniger als 95 Prozent der Fälle von Notfallrettungen eingehalten werden konnte, welche Maßnahmen wurden und werden jeweils ergriffen, um ein Einhalten der Vorgaben zur Hilfsfrist in der Praxis künftig sicherzustellen?

Zu Frage 2:

Der Rettungszweckverband Saar hat folgende Maßnahmen zur Sicherstellung und Optimierung der Hilfsfrist realisiert bzw. in die Wege geleitet:

1. Personelle Verstärkung der Rettungsleitstelle
Durch zusätzliche Besetzung eines Abfrageplatzes wurde eine zügigere Annahme und Abfrage von Notrufen gewährleistet.

2. Beschaffung einer neuen Telekommunikationsanlage für die Rettungsleitstelle
Mit der Neubeschaffung der Telekommunikationsanlage werden eingehende Notrufe erstmals mit dem ersten Klingelzeichen dokumentiert. Bei mehreren Notrufen ist erstmals eine automatisierte Annahme nach Prioritäten und Signalisierungsdauer möglich.

3. Leitstellengestützte automatisierte Übernahme von Daten bei Notrufen
Zur Verkürzung der Notrufannahme übernimmt das Einsatzleitsystem nach Abgleich von Rufnummern mit Telefonbucheinträgen automatisiert Einsatzdaten/Adressen anstelle bisher üblicher manueller Erfassung, was eine deutliche Zeiteinsparung und Hilfsfristoptimierung beinhaltet.

4. Routing basierte Disposition in der Rettungsleitstelle, Beschaffung von Car-PC in den Einsatzfahrzeugen des Rettungsdienstes, GPS-Navigation
Das Projekt, das sich erst in den Jahren 2008 und 2009, wenn alle Einsatzfahrzeuge ausgestattet sind, in vollem Umfange auswirken wird, bewirkt auf verschiedenen Ebenen Hilfsfristverbesserungen. Durch flexibles Routing in der Einsatzdisposition kann in konsequenter Weise die "Nächste-Fahrzeug-Strategie" aufgrund digitalisierter Erfassung von Geopositionsdaten der Einsatzfahrzeuge, Straßen und Gebäude für das gesamte Saarland durchgeführt werden. Anhand GPS-ermittelter Positionsdaten der Einsatzfahrzeuge kann jeweils das nächste, verfügbare Einsatzfahrzeug disponiert werden. Der Dispositionsvorschlag umfasst nun auch Einsatzfahrzeuge, die z.B. einsatzfrei auf der Durchfahrt in einem fremden Rettungswachengebiet sind, wohingegen bisher in der Regel nur Einsatzfahrzeuge in die Disposition einbezogen wurden, deren Standort durch FMS-Status (z.B. "einsatzfrei auf der Rettungswache") hinterlegt war. Das System ist wesentlich flexibler als die Disposition nach starr hinterlegten Alarm- und Ausrückordnungen.
Zur Verkürzung der Fahrzeit bei Einsätzen trägt außerdem die GPS-gesteuerte Navigation der Einsatzfahrzeuge zum jeweiligen Einsatzort bei. Auch die automatisierte Übertragung der Einsatzdaten von der Leitstelle in die Navigationsgeräte der Einsatzfahrzeuge bringt weitere Hilfsfristverbesserungen, da die bisherige mündliche Übergabe von Einsatzdaten per Funk oder Telefon dadurch ersetzt wird.
Des Weiteren bewirkt bei der Alarmierung die Übermittlung von Einsatzdaten an die Fahrzeugbesatzung per SMS-Signal statt der bis dato üblichen verbalen Übertragung eine Hilfsfristverkürzung.

5. Indienststellung weiterer Rettungsmittel
In den Jahren 2003 bis 2006 wurde der Bestand an Rettungsdienstfahrzeugen und dem dazugehörigen Einsatzpersonal an den saarländischen Rettungswachen wie folgt erweitert (jeweils als 2. RTW an der Rettungswache):
2003: 4 RTW (jeweils 1 RTW an den Rettungswachen Heusweiler, Lebach, Merzig und Brebach)
2004: 2 RTW (jeweils 1 RTW an den Rettungswachen Blieskastel und Illingen)
2006: 1 RTW an der Rettungswache Ottweiler
Durch die Verfügbarkeit weiterer personell besetzt vorgehaltener Rettungsmittel wird auch dem sog. Duplizitätsfall, also dem gleichzeitigen Auftreten mehrerer Notfälle innerhalb eines Versorgungsbereichs, im Sicherheitsniveau Rechnung getragen.

   
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